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Arbeitslosigkeit im Juni 2013

Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen.

Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen.

Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann. Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im Juni 2013 sind immer noch mehr als 3,7 Millionen Menschen arbeitslos.

Darüber hinaus tauchen 718.000 nicht erwerbstätige Personen – die sogenannte stille Reserve 1 – in keiner Arbeitslosenstatistik auf, weil sie sich entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht (mehr) als arbeitslos registrieren lassen.

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juni 2013

3.737.998

Offizielle Arbeitslosigkeit

2.864.663

Nicht gezählte Arbeitslose

873.335

Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II

206.123

Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)

122.525

Förderung von Arbeitsverhältnissen 2

6.519

Fremdförderung   

89.691

Beschäftigungsphase Bürgerarbeit

28.037

berufliche Weiterbildung

159.173

Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte)

174.430

Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose)

5.379

Kranke Arbeitslose (§126 SGB III)

81.458

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juni 2013, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.

Weitere Monate siehe http://www.die-linke.de/politik/positionen/arbeitsmarkt-und-mindestlohn/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/


Hans Kleinhempel, DIE LINKE Zwönitz
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